acheinfinger.at:Nutzungsbedingungen: Unterschied zwischen den Versionen
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* (6): Eine 2/3-Mehrheit der aktuellen 4B-Schüler kann dafür stimmen, dass über einen Verstoß gegen Absatz (1) hinweggesehen wird. | * (6): Eine 2/3-Mehrheit der aktuellen 4B-Schüler kann dafür stimmen, dass über einen Verstoß gegen Absatz (1) hinweggesehen wird. | ||
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§5: Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ist mit einer Accountsperre und/oder einer Geldstrafe von max. 25€ zu rechnen. Im Falle einer verhängten Geldstrafe geht das Geld direkt an die Person, welcher geschadet wurde. Wenn keiner Person direkt geschadet wurde, landet das Geld in der Klassenkasse. | §5: Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ist mit einer Accountsperre und/oder einer Geldstrafe von max. 25€ zu rechnen. Im Falle einer verhängten Geldstrafe geht das Geld direkt an die Person, welcher geschadet wurde. Wenn keiner Person direkt geschadet wurde, landet das Geld in der Klassenkasse. | ||
Version vom 1. April 2019, 07:20 Uhr
§1: Userdaten nicht weitersenden
§2: Einverstanden mit der Nutzung der Daten
§3: Kein Teilen der Inhalte
- (1): jegliche Aufnahmen oder Vervielfältigungen, egal in welcher Form, von acheinfinger.at sind verboten, in Konversationen sind Links zu verwenden
- (2): Keine Inhalte bewusst Anderen präsentieren, welche nicht authorisiert sind, diesen Artikel zu lesen.
- (3): Wenn eine Seite offiziell als öffentlich deklariert wurde, treten Absatz (1) und (2) ausser Kraft.
- (4): Wenn alle anwesenden Personen(min. 50% der aktuellen 4bler) dafür sind kann Absatz 2 fürs Logbuch ausser Kraft gesetzt werden. Dafür muss der Lehreraccount verwendet werden.
- (5): Wenn kein Content sichtbar ist tritt Absatz (1) ausser Kraft.
- (6): Eine 2/3-Mehrheit der aktuellen 4B-Schüler kann dafür stimmen, dass über einen Verstoß gegen Absatz (1) hinweggesehen wird.
§4: für einen funktionierenden Account muss man in der 4b sein/gewesen sein.
§5: Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ist mit einer Accountsperre und/oder einer Geldstrafe von max. 25€ zu rechnen. Im Falle einer verhängten Geldstrafe geht das Geld direkt an die Person, welcher geschadet wurde. Wenn keiner Person direkt geschadet wurde, landet das Geld in der Klassenkasse.