acheinfinger.at:Nutzungsbedingungen

§1: Userdaten nicht weitersenden (§126c, STGB)
§2: Einverstanden mit der Nutzung der Daten
§3: Kein Teilen der Inhalte
(1): jegliche Aufnahmen oder Vervielfältigungen, egal in welcher Form, von acheinfinger.at sind verboten, in Konversationen sind Links zu verwenden.
(1.1): Direktlinks auf Medien welche auf acheinfinger.at gehostet sind, dürfen nicht weitergegeben werden.
(2): Keine Inhalte bewusst Anderen präsentieren, welche nicht authorisiert sind, den präsentierten Artikel zu lesen.
(3): Wenn eine Seite offiziell als öffentlich deklariert wurde, treten Absatz (1) und (2) ausser Kraft.
(4): Wenn alle anwesenden Personen(min. 50% der aktuellen 4bler) dafür sind kann Absatz 2 fürs Logbuch ausser Kraft gesetzt werden. Dafür muss der Lehreraccount verwendet werden.
(5): Wenn kein Content sichtbar und vorhanden ist tritt Absatz (1) ausser Kraft.
(6): Eine 3/4tel-Mehrheit der aktuellen 5B-Schüler kann dafür stimmen, dass über einen Verstoß gegen Absatz (1) hinweggesehen wird. Die Stimmen müssen innerhalb von 3 Tagen ab Beginn der Abstimmung auf acheinfinger.at eingehen.
§4: für einen funktionierenden Account muss man in der 5b sein/gewesen sein.
§5: Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ist mit einer Accountsperre und/oder einer Geldstrafe von max. 25€ zu rechnen. Im Falle einer verhängten Geldstrafe geht das Geld direkt an die Person, welcher geschadet wurde. Wenn keiner Person direkt geschadet wurde, landet das Geld in der Klassenkasse.
§6: Ab 10.000 Zeichen im Minus wird eine Edit-Sperre für eine Woche verhängt. Sollte der Unhold nach Ablauf dieser Woche weitere 200 Zeichen ins Minus gelangen, so wird eine weitere Woche zusätzlich verhängt. Das aktuelle Standing kann hier eingesehen werden.
§7: Jede Reservierung in einem Auto zu jeglichen Anlässen muss mit der Absicht, diese Reservierung auch wahrzunehmen, getätigt werden.
(1)Für den Verstoß gegen dieses Gesetz wird eine zweiwöchentliche Reservierungs-Sperre über die Person verhängt. Des weiteren besteht die Möglichkeit, die Person öffentlich zu "shamen".
(1.1)Wird während die zweiwöchigen Periode ein weiteres Vergehen verzeichnet, so wird dies mit einer Geldstrafe bis zu 30€ oder mit lebenslänglichem Entzug aller Reservierungsrechte dieser Person bestraft.
(2)Es wird keine Strafe verhängt, solange eine vom Gericht akzeptierte Begründung für das Fernbleiben vom Fahrtantritt vorgewiesen werden kann.
§8: KEIN VERZICHT
Wenn Sie diese Nutzungsbedingungen verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Nutzungsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.